Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Stellplätze für Behinderte sind in der Nähe des Eingangs zum Gebäude anzuordnen. Stellplätze in Garagen müssen stufenlos erreichbar sein.
(3) Die Breite eines Stellplatzes für Behinderte muß mindestens 3,30 m betragen.
(2) Stellplätze für Behinderte sind in der Nähe des Eingangs zum Gebäude anzuordnen. Stellplätze in Garagen müssen stufenlos erreichbar sein.
(3) Die Breite eines Stellplatzes für Behinderte muß mindestens 3,30 m betragen.