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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Vorrichtung nach Absseit 01.10.2012 weggefallen. 1 lit. c muß einwirken auf entweder
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(3) Als Brandschutzventile sind vollständig dichthaltende und leichtgängige Ventile, wie z. B. ein Balgenventil oder ein Magnetventil, zu verwenden, die unmittelbar beim Eintritt der Leitungen in den Heizraum, wenn ein Zwischenbehälter im Heizraum aufgestellt ist, dann unmittelbar nach diesem, einzubauen sind. Diese selbsttätig schließenden Absperrvorrichtungen müssen von einem sicheren Ort (Fluchtweg) aus betätigt werden können.
(4) Wenn eine Ölrückleitung vom Brenner vorhanden ist, muß diese an der Oberseite des Lagerbehälters einmünden oder in einer Ringleitung kurzgeschlossen werden.
(5) Für das Abschalten der Gesamtanlage einschließlich Vorwärmung - jedoch ohne Raumbeleuchtung - ist ein elektrischer Hauptschalter außerhalb des Heizraumes an einer leicht zugänglichen und nicht gefährdeten Stelle (Fluchtweg) anzubringen.
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(2) Die Vorrichtung nach Absseit 01.10.2012 weggefallen. 1 lit. c muß einwirken auf entweder
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(3) Als Brandschutzventile sind vollständig dichthaltende und leichtgängige Ventile, wie z. B. ein Balgenventil oder ein Magnetventil, zu verwenden, die unmittelbar beim Eintritt der Leitungen in den Heizraum, wenn ein Zwischenbehälter im Heizraum aufgestellt ist, dann unmittelbar nach diesem, einzubauen sind. Diese selbsttätig schließenden Absperrvorrichtungen müssen von einem sicheren Ort (Fluchtweg) aus betätigt werden können.
(4) Wenn eine Ölrückleitung vom Brenner vorhanden ist, muß diese an der Oberseite des Lagerbehälters einmünden oder in einer Ringleitung kurzgeschlossen werden.
(5) Für das Abschalten der Gesamtanlage einschließlich Vorwärmung - jedoch ohne Raumbeleuchtung - ist ein elektrischer Hauptschalter außerhalb des Heizraumes an einer leicht zugänglichen und nicht gefährdeten Stelle (Fluchtweg) anzubringen.