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Legende:
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Schlussbestimmungen
Verweisungen auf Bundesgesetze
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder diejene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:
1. | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl Nr 450/1994 | |||||||||
2. |
| |||||||||
3. |
| |||||||||
4. | Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl Nr 159; BGBl I Nr 161/2020. |
Schlussbestimmungen
Verweisungen auf Bundesgesetze
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder diejene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:
1. | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl Nr 450/1994 | |||||||||
2. |
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3. |
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4. | Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl Nr 159; BGBl I Nr 161/2020. |