Biologische Arbeitsstoffe-Verordnung - BAV (BAV) Fundstelle (weggefallen)

Biologische Arbeitsstoffe-Verordnung - BAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. August 2001 über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten sowie der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Biologische Arbeitsstoffe- Verordnung - BAV (BAV)StF: LGBl Nr: 87/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 Abs 2 des Bediensteten-Schutzgesetzes - BSG, LGBl Nr 103/2000, und des § 106 Abs 1 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995, LGBl Nr 7/1996, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 01.09.2001 bis 30.04.2021
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. August 2001 über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten sowie der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Biologische Arbeitsstoffe- Verordnung - BAV (BAV)StF: LGBl Nr: 87/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 Abs 2 des Bediensteten-Schutzgesetzes - BSG, LGBl Nr 103/2000, und des § 106 Abs 1 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995, LGBl Nr 7/1996, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Fundstelle seit 30.04.2021 weggefallen.

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