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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(l) Für die Wähler sind undurchsichtige Wahlkuverts zu verwenden.
(2) Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten. Die ÜbertretungWer dieses Verbotes wirdVerbot übertritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, wenn darin keine strenger zu bestrafende Handlung gelegen ist, von der Bezirksverwaltungsbehörde, in Städten mit eigenem Statut vom Magistrat, als Verwaltungsübertretung miteiner Geldstrafe bis zu 1000 Schilling bestraft120 Euro zu bestrafen.
(l) Für die Wähler sind undurchsichtige Wahlkuverts zu verwenden.
(2) Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten. Die ÜbertretungWer dieses Verbotes wirdVerbot übertritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, wenn darin keine strenger zu bestrafende Handlung gelegen ist, von der Bezirksverwaltungsbehörde, in Städten mit eigenem Statut vom Magistrat, als Verwaltungsübertretung miteiner Geldstrafe bis zu 1000 Schilling bestraft120 Euro zu bestrafen.