§ 41 LWK-G

Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.9999

Für die Einbringung von gesetzlich vorgesehenen Kostenbeiträgen und -ersätzen (Anm: entfallen durch § 37 Z 6LGBl Nr 68/2024) wird die politische Exekution (§ 3 Abs. 3 VVG.Anmerkung, entfallen durch Landesgesetzblatt Nr 68 aus 2024,) gewährt. § 40 Abs. 3 bis 5 findet Anwendung.

Stand vor dem 31.08.2024

In Kraft vom 22.01.2000 bis 31.08.2024

Für die Einbringung von gesetzlich vorgesehenen Kostenbeiträgen und -ersätzen (Anm: entfallen durch § 37 Z 6LGBl Nr 68/2024) wird die politische Exekution (§ 3 Abs. 3 VVG.Anmerkung, entfallen durch Landesgesetzblatt Nr 68 aus 2024,) gewährt. § 40 Abs. 3 bis 5 findet Anwendung.

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