§ 1 SGDOK-V (weggefallen)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
1§ 1 SGDOK-V seit 30.04.2021 weggefallen. Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, ausgenommen die vom Anwendungsbereich des Bediensteten-Schutzgesetzes ausgenommenen Bediensteten.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 25.09.2002 bis 30.04.2021
1§ 1 SGDOK-V seit 30.04.2021 weggefallen. Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1

Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, ausgenommen die vom Anwendungsbereich des Bediensteten-Schutzgesetzes ausgenommenen Bediensteten.

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