§ 1 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Taxi-Gewerbes, des mit Personenkraftwagen ausgeübten Mietwagen-Gewerbes und des mit Personenkraftwagen ausgeübten Gästewagen-Gewerbes im Land Wien§ 1 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Die nachfolgenden Bestimmungen sind unbeschadet der bundeseinheitlichen Vorschriften über gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs zu beachten.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 31.12.2011 bis 31.12.2020
(1) Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Taxi-Gewerbes, des mit Personenkraftwagen ausgeübten Mietwagen-Gewerbes und des mit Personenkraftwagen ausgeübten Gästewagen-Gewerbes im Land Wien§ 1 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Die nachfolgenden Bestimmungen sind unbeschadet der bundeseinheitlichen Vorschriften über gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs zu beachten.

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