§ 4 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Die im Fahrdienst tätigen Personen haben bei jeder Fahrt einen Abdruck dieser Verordnung, den Taxitarif, einen Stadtplan und ein Straßenverzeichnis mitzuführen und diese auf Verlangen des Fahrgastes zur Einsicht vorzulegen§ 4 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Die im Abs. 1 genannten Unterlagen hat der Gewerbetreibende dem Lenker nachweislich zur Verfügung zu stellen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 14.04.2007 bis 31.12.2020
(1) Die im Fahrdienst tätigen Personen haben bei jeder Fahrt einen Abdruck dieser Verordnung, den Taxitarif, einen Stadtplan und ein Straßenverzeichnis mitzuführen und diese auf Verlangen des Fahrgastes zur Einsicht vorzulegen§ 4 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Die im Abs. 1 genannten Unterlagen hat der Gewerbetreibende dem Lenker nachweislich zur Verfügung zu stellen.

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