§ 6 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Nach Dienstende hat der Lenker oder die Lenkerin festzustellen, ob Gegenstände zurückgeblieben sind§ 6 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Sofern der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht mehr festgestellt werden können, sind zurückgebliebene Gegenstände nach Dienstende beim Magistrat der Stadt Wien (Fundservice) abzugeben.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 14.04.2007 bis 31.12.2020
Nach Dienstende hat der Lenker oder die Lenkerin festzustellen, ob Gegenstände zurückgeblieben sind§ 6 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Sofern der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht mehr festgestellt werden können, sind zurückgebliebene Gegenstände nach Dienstende beim Magistrat der Stadt Wien (Fundservice) abzugeben.

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