§ 20 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Der Name und der Standort der oder des Gewerbetreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Taxikraftfahrzeuges sind in Form eines Schildes oder Aufklebers in der Größe von mindestens 8 cm Länge und 5,5 cm Breite mit einer Schriftgröße von mindestens 4 mm am Armaturenbrett ersichtlich zu machen§ 20 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Die Tarifsätze sind in den im Fahrdienst befindlichen Taxikraftfahrzeugen an geeigneter Stelle eindeutig und gut lesbar anzubringen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 31.12.2011 bis 31.12.2020
Der Name und der Standort der oder des Gewerbetreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Taxikraftfahrzeuges sind in Form eines Schildes oder Aufklebers in der Größe von mindestens 8 cm Länge und 5,5 cm Breite mit einer Schriftgröße von mindestens 4 mm am Armaturenbrett ersichtlich zu machen§ 20 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Die Tarifsätze sind in den im Fahrdienst befindlichen Taxikraftfahrzeugen an geeigneter Stelle eindeutig und gut lesbar anzubringen.

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