§ 27 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Der Taxilenker oder die Taxilenkerin hat dem Fahrgast beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich zu sein und dem Fahrgast bei Bedarf beim Ein- und Aussteigen die notwendige Hilfestellung zu geben§ 27 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Auf Verlangen der Fahrgäste sind unter Berücksichtigung der Gesundheit der Taxilenkerin oder des Taxilenkers die Fenster und das allenfalls vorhandene Schiebedach zu öffnen oder zu schließen sowie die Klimaanlage ein- oder auszuschalten.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 31.12.2011 bis 31.12.2020
Der Taxilenker oder die Taxilenkerin hat dem Fahrgast beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich zu sein und dem Fahrgast bei Bedarf beim Ein- und Aussteigen die notwendige Hilfestellung zu geben§ 27 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Auf Verlangen der Fahrgäste sind unter Berücksichtigung der Gesundheit der Taxilenkerin oder des Taxilenkers die Fenster und das allenfalls vorhandene Schiebedach zu öffnen oder zu schließen sowie die Klimaanlage ein- oder auszuschalten.

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