Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – AStV-LFW (Sbg. ALFAL) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – AStV-LFW

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Oktober 2003, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – AStV-LFW)
StF: LGBl Nr 101/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 106 Abs 1 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 – LArbO 1995, LGBl Nr 7/1996, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1 (Sbg. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anwendung auf bereits genutzte Arbeitsstätten

2ALFAL) Fundstelle seit 31.05.2023 weggefallen. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§ 3 Verkehrswege

§ 4 Ausgänge

§ 5 Stiegen

§ 6 Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 7 Fußböden, Wände und Decken

§ 8 Türen und Tore

§ 9 Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10 Sicherheitsbeleuchtung

§ 11 Lagerungen

§ 12 Gefahrenbereiche

§ 13 Alarmeinrichtungen

§ 14 Prüfungen

§ 15 Information der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 16 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

3. Abschnitt

Sicherung der Flucht

§ 17 Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18 Fluchtwege und Notausgänge

4. Abschnitt

Anforderungen an Arbeitsräume

§ 19 Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 20 Bodenfläche und Luftraum

§ 21 Belichtung und Beleuchtung

§ 22 Be- und Entlüftung

5. Abschnitt

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 23 Trink- und Waschwasser

§ 24 Toiletten

§ 25 Waschplätze und Duschen

§ 26 Umkleide- und Aufenthaltsräume

§ 27 Wohnräume

§ 28 Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

6. Abschnitt

Erste Hilfe und Brandschutz

§ 29 Erste Hilfe

§ 30 Brandschutz

§ 31 Blitzschutzanlagen

7. Abschnitt

§ 32 Arbeitsstätten im Freien

8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 33 Umsetzungshinweis

§ 34 Inkrafttreten

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 28.11.2003 bis 31.05.2023
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Oktober 2003, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – AStV-LFW)
StF: LGBl Nr 101/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 106 Abs 1 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 – LArbO 1995, LGBl Nr 7/1996, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1 (Sbg. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anwendung auf bereits genutzte Arbeitsstätten

2ALFAL) Fundstelle seit 31.05.2023 weggefallen. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§ 3 Verkehrswege

§ 4 Ausgänge

§ 5 Stiegen

§ 6 Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 7 Fußböden, Wände und Decken

§ 8 Türen und Tore

§ 9 Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10 Sicherheitsbeleuchtung

§ 11 Lagerungen

§ 12 Gefahrenbereiche

§ 13 Alarmeinrichtungen

§ 14 Prüfungen

§ 15 Information der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 16 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

3. Abschnitt

Sicherung der Flucht

§ 17 Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18 Fluchtwege und Notausgänge

4. Abschnitt

Anforderungen an Arbeitsräume

§ 19 Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 20 Bodenfläche und Luftraum

§ 21 Belichtung und Beleuchtung

§ 22 Be- und Entlüftung

5. Abschnitt

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 23 Trink- und Waschwasser

§ 24 Toiletten

§ 25 Waschplätze und Duschen

§ 26 Umkleide- und Aufenthaltsräume

§ 27 Wohnräume

§ 28 Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

6. Abschnitt

Erste Hilfe und Brandschutz

§ 29 Erste Hilfe

§ 30 Brandschutz

§ 31 Blitzschutzanlagen

7. Abschnitt

§ 32 Arbeitsstätten im Freien

8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 33 Umsetzungshinweis

§ 34 Inkrafttreten

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