§ 40 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 13§ 40 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Mai 1987 betreffend eine Betriebsordnung für die mit Pferden und Kraftfahrzeugen betriebenen Platzfuhrwerks-Gewerbe sowie das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe in Wien, LGBl. für Wien Nr. 21/1987, in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 2/1992 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2020
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 13§ 40 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Mai 1987 betreffend eine Betriebsordnung für die mit Pferden und Kraftfahrzeugen betriebenen Platzfuhrwerks-Gewerbe sowie das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe in Wien, LGBl. für Wien Nr. 21/1987, in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 2/1992 außer Kraft.

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