§ 1 WVPVO (weggefallen)

Wiener Vergabe-Pauschalgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.08.2020 bis 31.12.9999
Für Anträge gemäß den §§ 20 Abs§ 1 WVPVO seit 11.08.2020 weggefallen. 1 und 33 Abs. 1 und 2 des WVRG 2014 hat die Antragstellerin oder der Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Bestimmungen des WVRG 2014 jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

312 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1040 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

520 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

520 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1040 €

Sonstige Bauaufträge sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

3121 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1040 €

Bauaufträge sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

6242 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2081 €

Stand vor dem 11.08.2020

In Kraft vom 30.06.2018 bis 11.08.2020
Für Anträge gemäß den §§ 20 Abs§ 1 WVPVO seit 11.08.2020 weggefallen. 1 und 33 Abs. 1 und 2 des WVRG 2014 hat die Antragstellerin oder der Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Bestimmungen des WVRG 2014 jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

312 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1040 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

520 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

520 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1040 €

Sonstige Bauaufträge sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

3121 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1040 €

Bauaufträge sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

6242 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2081 €

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