§ 4 WVPVO (weggefallen)

Wiener Vergabe-Pauschalgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.08.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 1 beim Vergabekontrollsenat bereits an-hängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.

(3) Die mit der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018§ 4 WVPVO neu gefassten Bestimmungen der § 1, § 2 Abs. 1 und Absseit 11.08.2020 weggefallen. 2 und § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der § 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 und § 3 Abs. 1 außer Kraft.

(4) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 3 beim Verwaltungsgericht Wien bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.

Stand vor dem 11.08.2020

In Kraft vom 30.06.2018 bis 11.08.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 1 beim Vergabekontrollsenat bereits an-hängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.

(3) Die mit der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018§ 4 WVPVO neu gefassten Bestimmungen der § 1, § 2 Abs. 1 und Absseit 11.08.2020 weggefallen. 2 und § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der § 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 und § 3 Abs. 1 außer Kraft.

(4) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 3 beim Verwaltungsgericht Wien bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.

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