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Legende:
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(2) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 1 beim Vergabekontrollsenat bereits an-hängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.
(3) Die mit der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018§ 4 WVPVO neu gefassten Bestimmungen der § 1, § 2 Abs. 1 und Absseit 11.08.2020 weggefallen. 2 und § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der § 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 und § 3 Abs. 1 außer Kraft.
(4) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 3 beim Verwaltungsgericht Wien bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.
(2) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 1 beim Vergabekontrollsenat bereits an-hängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.
(3) Die mit der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018§ 4 WVPVO neu gefassten Bestimmungen der § 1, § 2 Abs. 1 und Absseit 11.08.2020 weggefallen. 2 und § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung LGBl. Nr. 35/2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der § 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 und § 3 Abs. 1 außer Kraft.
(4) Für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemäß Abs. 3 beim Verwaltungsgericht Wien bereits anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.