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Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
Trink- und Waschwasser
(1) Trinkwasserentnahmestellen und allenfalls zur Verfügung gestellte Trinkgefäße sind in hygienischem Zustand zu haltenALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.
(2) Entnahmestellen von nicht zum Trinken geeignetem Wasser sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Zum Waschen ist kaltes und warmes Wasser bereitzustellen. Das Waschwasser hat eine Qualität aufzuweisen, die den an Trinkwasser zu stellenden hygienischen Anforderungen möglichst nahe kommt.
Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
Trink- und Waschwasser
(1) Trinkwasserentnahmestellen und allenfalls zur Verfügung gestellte Trinkgefäße sind in hygienischem Zustand zu haltenALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.
(2) Entnahmestellen von nicht zum Trinken geeignetem Wasser sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Zum Waschen ist kaltes und warmes Wasser bereitzustellen. Das Waschwasser hat eine Qualität aufzuweisen, die den an Trinkwasser zu stellenden hygienischen Anforderungen möglichst nahe kommt.