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(1) Diese Verordnung tritt mit 28Sbg. November 2003 in KraftALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.
(2) Gleichzeitig treten die §§ 5 bis 11a, 24, 27 sowie 29 bis 34 der Land- und forstwirtschaftlichen DienstnehmerInnenschutzverordnung, LGBl Nr 53/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 34/1983, soweit sie noch in Geltung stehen, außer Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 28Sbg. November 2003 in KraftALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.
(2) Gleichzeitig treten die §§ 5 bis 11a, 24, 27 sowie 29 bis 34 der Land- und forstwirtschaftlichen DienstnehmerInnenschutzverordnung, LGBl Nr 53/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 34/1983, soweit sie noch in Geltung stehen, außer Kraft.