§ 34 Sbg. ALFAL (weggefallen)

Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – AStV-LFW

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 34

(1) Diese Verordnung tritt mit 28Sbg. November 2003 in KraftALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.

(2) Gleichzeitig treten die §§ 5 bis 11a, 24, 27 sowie 29 bis 34 der Land- und forstwirtschaftlichen DienstnehmerInnenschutzverordnung, LGBl Nr 53/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 34/1983, soweit sie noch in Geltung stehen, außer Kraft.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 28.11.2003 bis 31.05.2023
Inkrafttreten

§ 34

(1) Diese Verordnung tritt mit 28Sbg. November 2003 in KraftALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.

(2) Gleichzeitig treten die §§ 5 bis 11a, 24, 27 sowie 29 bis 34 der Land- und forstwirtschaftlichen DienstnehmerInnenschutzverordnung, LGBl Nr 53/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 34/1983, soweit sie noch in Geltung stehen, außer Kraft.

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