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(1) Das Gesetz tritt, mit Ausnahme des § 4 Abs. 4, an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG), LGBl. Nr. 31/2003, in der geltenden Fassung, außer Kraft.
(2) § 4 Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(1) Das Gesetz tritt, mit Ausnahme des § 4 Abs. 4, an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG), LGBl. Nr. 31/2003, in der geltenden Fassung, außer Kraft.
(2) § 4 Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.