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(1) Diese Verordnung tritt mit 29. April 2004 in Kraft.
(2) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2006 tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung geändert wird, in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs. 1 und 11 Abs. 3 treten mit 14. Dezember 2007 in Kraft.
(4) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 11/2007 tritt mit 8. Februar 2007 in Kraft.
(5) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 103/2007 tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 15. Oktober 2007, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung geändert wird, in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 29. April 2004 in Kraft.
(2) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2006 tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung geändert wird, in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs. 1 und 11 Abs. 3 treten mit 14. Dezember 2007 in Kraft.
(4) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 11/2007 tritt mit 8. Februar 2007 in Kraft.
(5) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 103/2007 tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 15. Oktober 2007, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung geändert wird, in Kraft.