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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Nettoertrag der Parkgebühr ohne Erhöhungsbetrag und Einhebungszuschlag ist zu mindestens 75 v.HSbg. für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen und Parkgaragen oder zur Förderung öffentlicher Verkehrsmittel zu verwendenPGG (weggefallen) seit 01.01.2006 weggefallen.
Der Nettoertrag der Parkgebühr ohne Erhöhungsbetrag und Einhebungszuschlag ist zu mindestens 75 v.HSbg. für die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen und Parkgaragen oder zur Förderung öffentlicher Verkehrsmittel zu verwendenPGG (weggefallen) seit 01.01.2006 weggefallen.