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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Gleichbehandlungsgebot
Allgemeine Bestimmungen
Auf Grund des Geschlechtes darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemäß § 1a Abs 1 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
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Gleichbehandlungsgebot
Allgemeine Bestimmungen
Auf Grund des Geschlechtes darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemäß § 1a Abs 1 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
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