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Sexuelle Belästigung
(1) Eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes liegt auch vor, wenn der Dienstnehmer im Zusammenhang mit seinem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
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(2) Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird,
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur sexuellen Belästigung einer Person vor seit 31.12.2021 weggefallen.
Sexuelle Belästigung
(1) Eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes liegt auch vor, wenn der Dienstnehmer im Zusammenhang mit seinem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
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(2) Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird,
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur sexuellen Belästigung einer Person vor seit 31.12.2021 weggefallen.