§ 17a K-LGBG (weggefallen)

Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz - K-LGBG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 17a K-LGBG

Mehrfachdiskriminierung

Liegt eine Diskriminierung sowohl nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als auch nach den Bestimmungen des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/2004, vor, so ist darauf bei der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 08.03.2010 bis 31.12.2021
§ 17a K-LGBG

Mehrfachdiskriminierung

Liegt eine Diskriminierung sowohl nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als auch nach den Bestimmungen des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/2004, vor, so ist darauf bei der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen seit 31.12.2021 weggefallen.

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