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betreffend den Gegenstand ASchG BSG
Gesundheitsüberwachung § 49 § 30
Eignungs- und Folgeuntersuchungen
Ermittlung und Beurteilung der
Gefahren/Festlegung von Maßnahmen § 4 § 4
Ermittlung und Beurteilung von
Arbeitsstoffen § 41 § 28
Untersuchungen bei Lärmeinwirkung § 50 §§ 30 und 31
Sonstige besondere Untersuchungen § 51 § 32
Bestellung von Arbeitsmedizinern § 79 AbsSbg. 2 § 45 AbsGÜV seit 30.04.2021 weggefallen. 4
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betreffend den Gegenstand ASchG LArbO
Gesundheitsüberwachung § 49 Abs. 1 § 103 Abs. 1
Eignungs- und Folgeunter-
suchungen § 49 Abs. 2 § 103 Abs. 3
Ermittlung und Beurteilung der
Gefahren/Festlegung von
Maßnahmen § 4 § 88
Ermittlung und Beurteilung von
Arbeitsstoffen § 41 § 101 Abs. 4 bis 7
Untersuchungen bei Lärmein-
wirkung § 50 § 103 Abs. 1
Sonstige besondere Unter-
suchungen § 51 Abs. 1 und 3 § 103 Abs. 5 und 11
Bestellung von Arbeits-
Medizinern § 79 Abs. 2 § 105 Abs. 2
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(2) Im Anwendungsbereich des Bediensteten-Schutzgesetzes bezieht sich die im Abs 1 enthaltene Verweisung auf die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – VGÜ 2017, BGBl II Nr 27/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr 382/2020.
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betreffend den Gegenstand ASchG BSG
Gesundheitsüberwachung § 49 § 30
Eignungs- und Folgeuntersuchungen
Ermittlung und Beurteilung der
Gefahren/Festlegung von Maßnahmen § 4 § 4
Ermittlung und Beurteilung von
Arbeitsstoffen § 41 § 28
Untersuchungen bei Lärmeinwirkung § 50 §§ 30 und 31
Sonstige besondere Untersuchungen § 51 § 32
Bestellung von Arbeitsmedizinern § 79 AbsSbg. 2 § 45 AbsGÜV seit 30.04.2021 weggefallen. 4
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betreffend den Gegenstand ASchG LArbO
Gesundheitsüberwachung § 49 Abs. 1 § 103 Abs. 1
Eignungs- und Folgeunter-
suchungen § 49 Abs. 2 § 103 Abs. 3
Ermittlung und Beurteilung der
Gefahren/Festlegung von
Maßnahmen § 4 § 88
Ermittlung und Beurteilung von
Arbeitsstoffen § 41 § 101 Abs. 4 bis 7
Untersuchungen bei Lärmein-
wirkung § 50 § 103 Abs. 1
Sonstige besondere Unter-
suchungen § 51 Abs. 1 und 3 § 103 Abs. 5 und 11
Bestellung von Arbeits-
Medizinern § 79 Abs. 2 § 105 Abs. 2
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(2) Im Anwendungsbereich des Bediensteten-Schutzgesetzes bezieht sich die im Abs 1 enthaltene Verweisung auf die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – VGÜ 2017, BGBl II Nr 27/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr 382/2020.