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(2) Gleichzeitig tritt die Salzburger Gesundheitsüberwachungs-Verordnung, LGBl Nr 66/2003§ 2 , außer Kraft.
(3) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2016 treten mit 25Sbg. Februar 2016 in KraftGÜV seit 30.04.2021 weggefallen.
(4) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2017 treten mit 9. Februar 2017 in Kraft.
(5) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2020 treten mit 15. September 2020 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Salzburger Gesundheitsüberwachungs-Verordnung, LGBl Nr 66/2003§ 2 , außer Kraft.
(3) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2016 treten mit 25Sbg. Februar 2016 in KraftGÜV seit 30.04.2021 weggefallen.
(4) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2017 treten mit 9. Februar 2017 in Kraft.
(5) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2020 treten mit 15. September 2020 in Kraft.