Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Gutachten derGleichbehandlungskommission in
Angelegenheiten des Kärntner
Antidiskriminierungsgesetzes
Auf Antrag oder von Amts wegen hat der Senat II der Kommission ein Gutachten zu erstellen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach den §§ 5 bis 9 Kärntner Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. Nr. 63/2004§ 21a K-LGBG im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis iSdseit 31.12.2021 weggefallen. § 2 Kärntner Antidiskriminierungsgesetz vorliegt.
Gutachten derGleichbehandlungskommission in
Angelegenheiten des Kärntner
Antidiskriminierungsgesetzes
Auf Antrag oder von Amts wegen hat der Senat II der Kommission ein Gutachten zu erstellen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach den §§ 5 bis 9 Kärntner Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. Nr. 63/2004§ 21a K-LGBG im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis iSdseit 31.12.2021 weggefallen. § 2 Kärntner Antidiskriminierungsgesetz vorliegt.