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Vertretung von Frauen in Kommissionen
Bei der Zusammensetzung der in den Dienstvorschriften vorgesehenen Prüfungs-, Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen sowie der Kommissionen nach dem Kärntner Objektivierungsgesetz, LGBl Nr 98/1992, ist auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis Bedacht zu nehmen seit 31.12.2021 weggefallen.
Vertretung von Frauen in Kommissionen
Bei der Zusammensetzung der in den Dienstvorschriften vorgesehenen Prüfungs-, Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen sowie der Kommissionen nach dem Kärntner Objektivierungsgesetz, LGBl Nr 98/1992, ist auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis Bedacht zu nehmen seit 31.12.2021 weggefallen.