§ 28b K-LGBG (weggefallen)

Kärntner Landes - Gleichbehandlungsgesetz - K-LGBG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 28b K-LGBG seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:

1.

das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 948/1811, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 179/2013;

2.

das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 161/2013;

3.

das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2012;

4.

das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2012;

5.

die Zivilprozessordnung (ZPO), RGBl. Nr. 113/1895, in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 118/2013.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2021
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 28b K-LGBG seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:

1.

das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 948/1811, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 179/2013;

2.

das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 161/2013;

3.

das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2012;

4.

das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2012;

5.

die Zivilprozessordnung (ZPO), RGBl. Nr. 113/1895, in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 118/2013.

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