Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 50 Abs 1 des Kärntner Schulgesetzes 1991, LGBl Nr 113, in der Fassung der Kundmachung LGBl Nr 17/1992, wird
verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 50 Abs 1 des Kärntner Schulgesetzes 1991, LGBl Nr 113, in der Fassung der Kundmachung LGBl Nr 17/1992, wird
verordnet: