§ 1 K-SBV (weggefallen)

Kärntner Schulbauvorschriften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 1 K-SBV

Schulliegenschaften

Zu Schulliegenschaften zählen insbesondere das Schulgrundstück, das Schulgebäude und die zur Schule gehörenden Nebengebäude, wie Wohnräume und Lehrwerkstätten, Turnhallen, Turnplätze und Pausenhöfe seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.01.1995 bis 28.02.2018
§ 1 K-SBV

Schulliegenschaften

Zu Schulliegenschaften zählen insbesondere das Schulgrundstück, das Schulgebäude und die zur Schule gehörenden Nebengebäude, wie Wohnräume und Lehrwerkstätten, Turnhallen, Turnplätze und Pausenhöfe seit 28.02.2018 weggefallen.

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