§ 3 K-SBV (weggefallen)

Kärntner Schulbauvorschriften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 3 K-SBV

Größe des Schulgrundstückes

(1) Das Schulgrundstück ist so zu bemessen, daß die für den Schulbetrieb erforderlichen Gebäude, Nebengebäude und sonstigen Anlagen darauf errichtet werden können seit 28.02.2018 weggefallen.

(2) Auf dem Schulgrundstück liegende Zugänge zum Schulgebäude sowie zu den zur Schule gehörenden Nebengebäuden sind staubfrei zu befestigen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.01.1995 bis 28.02.2018
§ 3 K-SBV

Größe des Schulgrundstückes

(1) Das Schulgrundstück ist so zu bemessen, daß die für den Schulbetrieb erforderlichen Gebäude, Nebengebäude und sonstigen Anlagen darauf errichtet werden können seit 28.02.2018 weggefallen.

(2) Auf dem Schulgrundstück liegende Zugänge zum Schulgebäude sowie zu den zur Schule gehörenden Nebengebäuden sind staubfrei zu befestigen.

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