§ 23 K-SBV (weggefallen)

Kärntner Schulbauvorschriften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 23 K-SBV

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1 seit 28.02.2018 weggefallen. Jänner 1995 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der Vorschriften über Schulbauten erlassen werden (Kärntner Schulbauvorschriften), LGBl Nr 86/1969, außer Kraft.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.01.1995 bis 28.02.2018
§ 23 K-SBV

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1 seit 28.02.2018 weggefallen. Jänner 1995 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der Vorschriften über Schulbauten erlassen werden (Kärntner Schulbauvorschriften), LGBl Nr 86/1969, außer Kraft.

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