§ 29 Sbg. SBBG § 29

Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.06.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 2009 in Kraft.

(2) Die §§ 20 und 28 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) Die §§ 20 Abs 1 und 28 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Stand vor dem 12.06.2017

In Kraft vom 01.08.2010 bis 12.06.2017

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 2009 in Kraft.

(2) Die §§ 20 und 28 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) Die §§ 20 Abs 1 und 28 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

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