Verbindlicherklärung des Sachprogramms "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" (Sbg. VSSWAZ) Fundstelle (weggefallen)

Verbindlicherklärung des Sachprogramms "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum"

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2022 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 2009, mit der das SachprogrammVerbindlicherklärung des Sachprogramms "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" für verbindlich erklärt wird
StF: LGBl Nr 13/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 und 8 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(Sbg. VSSWAZ) Fundstelle seit 30.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2022

In Kraft vom 01.03.2009 bis 30.11.2022
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 2009, mit der das SachprogrammVerbindlicherklärung des Sachprogramms "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" für verbindlich erklärt wird
StF: LGBl Nr 13/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 und 8 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(Sbg. VSSWAZ) Fundstelle seit 30.11.2022 weggefallen.

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