Pensionssicherungsbeitrag nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 (K-PD 1994) Fundstelle (weggefallen)

Pensionssicherungsbeitrag nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 12. März 1996 über die Festsetzung des PensionssicherungsbeitragesPensionssicherungsbeitrag nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994StF: LGBl Nr 29/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 242c und 288a des Kärntner Dienstrechtsgesetzes (K-PD 1994, LGBl Nr 71, zuletzt geändert durch LGBl Nr 14/1996, wird verordnet:

) Fundstelle seit 01.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2021

In Kraft vom 01.01.1996 bis 01.06.2021
Verordnung der Landesregierung vom 12. März 1996 über die Festsetzung des PensionssicherungsbeitragesPensionssicherungsbeitrag nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994StF: LGBl Nr 29/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 242c und 288a des Kärntner Dienstrechtsgesetzes (K-PD 1994, LGBl Nr 71, zuletzt geändert durch LGBl Nr 14/1996, wird verordnet:

) Fundstelle seit 01.06.2021 weggefallen.

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