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(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 2 K-PD 1994 seit 01.06.2021 weggefallen. Jänner 1996 in Kraft.
(2) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung
tritt die Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 1995, LGBl Nr 116/1995, betreffend die Festsetzung des Pensionssicherungsbeitrages außer Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 2 K-PD 1994 seit 01.06.2021 weggefallen. Jänner 1996 in Kraft.
(2) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung
tritt die Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 1995, LGBl Nr 116/1995, betreffend die Festsetzung des Pensionssicherungsbeitrages außer Kraft.