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Anwendbarkeit des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes
Auf Landesbedienstete gemäßEntfallen (Anm: § 2 LGBl. Nr. 81/2002sind die nachstehenden Bestimmungen des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes mit folgenden Abweichungen anzuwenden:)
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Anwendbarkeit des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes
Auf Landesbedienstete gemäßEntfallen (Anm: § 2 LGBl. Nr. 81/2002sind die nachstehenden Bestimmungen des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes mit folgenden Abweichungen anzuwenden:)
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