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Legende:
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Anwendbarkeit der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift
Auf Landesbedienstete gemäßEntfallen (Anm: § 2 LGBl. Nr. 81/2002sind die nachstehenden Bestimmungen der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift mit folgenden Abweichungen anzuzwenden:)
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Anwendbarkeit der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift
Auf Landesbedienstete gemäßEntfallen (Anm: § 2 LGBl. Nr. 81/2002sind die nachstehenden Bestimmungen der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift mit folgenden Abweichungen anzuzwenden:)
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