§ 67g DO 1994

Dienstordnung 1994

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999

Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität sind nach den Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes geltend zu machen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017

Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität sind nach den Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes geltend zu machen.

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