§ 3 K-LAG

Kärntner Landesarchivgesetz - K-LAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

Im Sinne dieses Gesetzes gelten als

a)

Archivgut: archivwürdige Unterlagen;

b)

Unterlagen: Schrift-, Bild- und Tonschriftgut, wie Handschriften, Urkunden, Akten und sonstige Schriftstücke, Karten, Pläne, Siegel, Amtsdruckschriften, Bild-, Film- und Tonmaterial, sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der Hilfsmittel für deren Erfassung, Ordnung, Verwaltung, Benützung, Nutzbarmachung und Auswertung;

c)

archivwürdig: alle Unterlagen, die

1.

aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind,

2.

die benötigt werden

aa)

für die geordnete Fortführung der Verwaltung oder für Zwecke der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung,

bb)

für die wissenschaftliche Forschung,

cc)

zur Sicherung berechtigter Interessen Betroffener, deren Rechtsnachfolger oder Dritter und

dd)

für das Verständnis von Geschichte und Gegenwart des Landes Kärnten;

d)

Archivierung: die planmäßige Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Verwaltung, Nutzbarmachung und Auswertung archivwürdiger Unterlagen;

e)

Archivalien: archivierte Unterlagen.

  1. a)

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.06.1997 bis 31.12.2022

Im Sinne dieses Gesetzes gelten als

a)

Archivgut: archivwürdige Unterlagen;

b)

Unterlagen: Schrift-, Bild- und Tonschriftgut, wie Handschriften, Urkunden, Akten und sonstige Schriftstücke, Karten, Pläne, Siegel, Amtsdruckschriften, Bild-, Film- und Tonmaterial, sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der Hilfsmittel für deren Erfassung, Ordnung, Verwaltung, Benützung, Nutzbarmachung und Auswertung;

c)

archivwürdig: alle Unterlagen, die

1.

aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind,

2.

die benötigt werden

aa)

für die geordnete Fortführung der Verwaltung oder für Zwecke der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung,

bb)

für die wissenschaftliche Forschung,

cc)

zur Sicherung berechtigter Interessen Betroffener, deren Rechtsnachfolger oder Dritter und

dd)

für das Verständnis von Geschichte und Gegenwart des Landes Kärnten;

d)

Archivierung: die planmäßige Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Verwaltung, Nutzbarmachung und Auswertung archivwürdiger Unterlagen;

e)

Archivalien: archivierte Unterlagen.

  1. a)

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