§ 28 K-LAG

Kärntner Landesarchivgesetz - K-LAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
(1) Dem Amt der Landesregierung obliegen als Hilfsorgan des Direktors die Ausfertigung von Bescheiden nach § 13 Abs. 2 und die Besorgung der dienst-, besoldungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Bediensteten der Anstalt; das Amt der Landesregierung hat dabei im Namen des Direktors und nach seinen Weisungen tätig zu werden.

(2) Der Direktor darf - unbeschadet des Abs. 1 - durch Vereinbarung mit der Landesregierung die Mitwirkung des Amtes der Landesregierung bei der Besorgung einzelner Aufgaben der Anstalt vorsehen, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist.

(3) Als Aufgaben nach Abs. 2 kommen insbesondere in Betracht

a)

die Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses,

b)

die Besorgung des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes,

c)

die Fort- und Weiterbildung der Bediensteten der Anstalt und

d)

die Betreuung der automationsunterstützten Datenverarbeitung.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.06.1997 bis 31.12.2022
(1) Dem Amt der Landesregierung obliegen als Hilfsorgan des Direktors die Ausfertigung von Bescheiden nach § 13 Abs. 2 und die Besorgung der dienst-, besoldungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Bediensteten der Anstalt; das Amt der Landesregierung hat dabei im Namen des Direktors und nach seinen Weisungen tätig zu werden.

(2) Der Direktor darf - unbeschadet des Abs. 1 - durch Vereinbarung mit der Landesregierung die Mitwirkung des Amtes der Landesregierung bei der Besorgung einzelner Aufgaben der Anstalt vorsehen, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist.

(3) Als Aufgaben nach Abs. 2 kommen insbesondere in Betracht

a)

die Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses,

b)

die Besorgung des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes,

c)

die Fort- und Weiterbildung der Bediensteten der Anstalt und

d)

die Betreuung der automationsunterstützten Datenverarbeitung.

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