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DIENSTAUSBILDUNG UND FORTBILDUNG
Ziel und Arten der Dienstausbildung und der Fortbildung
(1) Ziel der Dienstausbildung und der Fortbildung ist die Vermittlung, Erweiterung und Vertiefung der zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Bediensteten erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen, um die Bediensteten dadurch in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, zu fördern und zu begleitenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
(2) Die Dienstausbildung umfasst folgende Module:
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(3) Wenn es die dienstlichen Interessen erfordern, haben die Bediensteten an Maßnahmen der Fortbildung teilzunehmen. Die Fortbildung orientiert sich an den derzeitigen und künftigen Aufgaben der Bediensteten und umfasst folgende Bereiche:
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(Anm: LGBl. Nr. 54/2005)
DIENSTAUSBILDUNG UND FORTBILDUNG
Ziel und Arten der Dienstausbildung und der Fortbildung
(1) Ziel der Dienstausbildung und der Fortbildung ist die Vermittlung, Erweiterung und Vertiefung der zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Bediensteten erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen, um die Bediensteten dadurch in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, zu fördern und zu begleitenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
(2) Die Dienstausbildung umfasst folgende Module:
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(3) Wenn es die dienstlichen Interessen erfordern, haben die Bediensteten an Maßnahmen der Fortbildung teilzunehmen. Die Fortbildung orientiert sich an den derzeitigen und künftigen Aufgaben der Bediensteten und umfasst folgende Bereiche:
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(Anm: LGBl. Nr. 54/2005)