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Modul 3 – Fachausbildung
(1) Ziel des Moduls 3 ist das Erlangen und der Nachweis des für die jeweilige Verwendung erforderlichen FachwissensOö.
(2) Das Modul 3 besteht aus
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(3) Mit der erfolgreichen Ablegung der Fachprüfung ist Modul 3 abgelegt GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
(4) Wird die Fachprüfung nicht bestanden, kann sie zweimal innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten Antreten zur Fachprüfung wiederholt werden.
(5) Zur Vorbereitung auf die mündliche Fachprüfung besteht ein einmaliger Anspruch auf Sonderurlaub im Ausmaß von
20 Wochenstunden, bei Teilzeitbeschäftigten im entsprechenden Ausmaß.
(Anm: LGBl. Nr. 54/2005)
Modul 3 – Fachausbildung
(1) Ziel des Moduls 3 ist das Erlangen und der Nachweis des für die jeweilige Verwendung erforderlichen FachwissensOö.
(2) Das Modul 3 besteht aus
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(3) Mit der erfolgreichen Ablegung der Fachprüfung ist Modul 3 abgelegt GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
(4) Wird die Fachprüfung nicht bestanden, kann sie zweimal innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten Antreten zur Fachprüfung wiederholt werden.
(5) Zur Vorbereitung auf die mündliche Fachprüfung besteht ein einmaliger Anspruch auf Sonderurlaub im Ausmaß von
20 Wochenstunden, bei Teilzeitbeschäftigten im entsprechenden Ausmaß.
(Anm: LGBl. Nr. 54/2005)