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Gutachten
Der Beamte bedarf für die außergerichtliche Abgabe eines Sachverständigengutachtens über Angelegenheiten, die mit seinen dienstlichen Aufgaben im Zusammenhang stehen, der Genehmigung der DienstbehördeOö. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn nach dem Gegenstand und Zweck des Gutachtens dienstliche Interessen gefährdet werdenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
Gutachten
Der Beamte bedarf für die außergerichtliche Abgabe eines Sachverständigengutachtens über Angelegenheiten, die mit seinen dienstlichen Aufgaben im Zusammenhang stehen, der Genehmigung der DienstbehördeOö. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn nach dem Gegenstand und Zweck des Gutachtens dienstliche Interessen gefährdet werdenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.