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Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
Der Bürgermeister kann dem Beamten bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auf seinen Antrag den Verbrauch des ganzen oder eines Teils des im nächsten Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubs gestattenOö. GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
Der Bürgermeister kann dem Beamten bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auf seinen Antrag den Verbrauch des ganzen oder eines Teils des im nächsten Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubs gestattenOö. GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.