Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(2) Das Urlaubsausmaß bei Vollbeschäftigung erhöht sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bzwOö. des Grads der Behinderung von mindestens
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(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(3) Der blinde Beamte hat jedenfalls Anspruch auf Erhöhung des Urlaubsausmaßes um 40 StundenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
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(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(2) Das Urlaubsausmaß bei Vollbeschäftigung erhöht sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bzwOö. des Grads der Behinderung von mindestens
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(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(3) Der blinde Beamte hat jedenfalls Anspruch auf Erhöhung des Urlaubsausmaßes um 40 StundenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)