§ 77a Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
§ 77a

Auswirkungen der Karenz auf den Arbeitsplatz

Beamte (Beamtinnen) haben bei Wiederantritt des Dienstes nach einer Karenz nach dem MSchG, VKG, Oö. MSchG oder OöGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. VKG Anspruch darauf, wieder ihrem früheren Arbeitsplatz oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz unter Bedingungen, die nicht weniger günstig sind, zugewiesen zu werden. § 60 sowie die Bestimmungen des MSchG, VKG, Oö. MSchG oder Oö. VKG bleiben davon unberührt.

(Anm: LGBl. Nr. 93/2009)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.10.2009 bis 31.07.2021
§ 77a

Auswirkungen der Karenz auf den Arbeitsplatz

Beamte (Beamtinnen) haben bei Wiederantritt des Dienstes nach einer Karenz nach dem MSchG, VKG, Oö. MSchG oder OöGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. VKG Anspruch darauf, wieder ihrem früheren Arbeitsplatz oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz unter Bedingungen, die nicht weniger günstig sind, zugewiesen zu werden. § 60 sowie die Bestimmungen des MSchG, VKG, Oö. MSchG oder Oö. VKG bleiben davon unberührt.

(Anm: LGBl. Nr. 93/2009)

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