§ 116 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
(1) Der Gehalt des Beamten in Handwerklicher Verwendung wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in den Dienstklassen I bis III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.

(2) Der Gehalt in den Dienstklassen I bis III beträgt

Dienst-klasse

Gehalts-stufe

Verwendungsgruppe

P 3

P 2

P 1

Euro

1

1.596,6

1.628,4

1.659,1

2

1.624,8

1.659,1

1.696,5

I

3

1.652,8

1.690,6

1.734,0

4

1.681,1

1.721,8

1.771,8

5

1.709,3

1.753,1

1.809,3

1

1.737,1

1.784,3

1.846,9

2

1.765,5

1.815,3

1.884,0

II

3

1.793,3

1.846,9

1.921,7

4

1.821,7

1.877,9

1.958,9

5

1.849,6

1.909,0

1.996,6

1

1.877,9

1.940,5

2.034,3

2

1.906,0

1.971,8

2.074,6

3

1.933,9

2.003,2

2.115,2

4

1.962,3

2.034,3

2.158,1

III

5

1.990,7

2.067,7

6

2.018,7

2.101,6

7

2.097,0

2.168,7

(Anm: V LGBl.Nr. 60/2002, 88/2003, 153/2003, 3/2005, 5/2006, 6/2007, 122/2007, 126/2008, 10/2010, 11/2011, 15/2012, 122/2012, 26/2014, 22/2015, 159/2015, 97/2016, 108/2017, 13/2019, 139/2019, 140/2020)

(3) Für den Gehalt der Dienstklasse IV sind die im § 28 Abs. 3 § 116 Oö. Landes-Gehaltsgesetz für diese Dienstklasse vorgesehenen Gehaltsstufen und Gehaltsansätze der Beamten der Allgemeinen Verwaltung maßgebendGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(4) Der Beamte ist bei seiner Pragmatisierung in die niedrigste Dienstklasse seiner Verwendungsgruppe einzureihen. Wenn es jedoch besondere dienstliche Rücksichten geboten erscheinen lassen, kann der Beamte bei der Pragmatisierung unmittelbar in eine höhere, für seinen Dienstposten vorgesehene Dienstklasse eingereiht werden; dabei ist nach Maßgabe der Bestimmungen über das Besoldungsdienstalter auf die bisherige Berufslaufbahn und auf die künftige Verwendung des Beamten Bedacht zu nehmen. (Anm: LGBl.Nr. 87/2016)

(5) Der Gehalt beginnt in den Dienstklassen I bis III mit der Gehaltsstufe 1. In der Dienstklasse IV beginnt der Gehalt in den Verwendungsgruppen P1 und P2 mit der Gehaltsstufe 3.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.07.2021
(1) Der Gehalt des Beamten in Handwerklicher Verwendung wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in den Dienstklassen I bis III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.

(2) Der Gehalt in den Dienstklassen I bis III beträgt

Dienst-klasse

Gehalts-stufe

Verwendungsgruppe

P 3

P 2

P 1

Euro

1

1.596,6

1.628,4

1.659,1

2

1.624,8

1.659,1

1.696,5

I

3

1.652,8

1.690,6

1.734,0

4

1.681,1

1.721,8

1.771,8

5

1.709,3

1.753,1

1.809,3

1

1.737,1

1.784,3

1.846,9

2

1.765,5

1.815,3

1.884,0

II

3

1.793,3

1.846,9

1.921,7

4

1.821,7

1.877,9

1.958,9

5

1.849,6

1.909,0

1.996,6

1

1.877,9

1.940,5

2.034,3

2

1.906,0

1.971,8

2.074,6

3

1.933,9

2.003,2

2.115,2

4

1.962,3

2.034,3

2.158,1

III

5

1.990,7

2.067,7

6

2.018,7

2.101,6

7

2.097,0

2.168,7

(Anm: V LGBl.Nr. 60/2002, 88/2003, 153/2003, 3/2005, 5/2006, 6/2007, 122/2007, 126/2008, 10/2010, 11/2011, 15/2012, 122/2012, 26/2014, 22/2015, 159/2015, 97/2016, 108/2017, 13/2019, 139/2019, 140/2020)

(3) Für den Gehalt der Dienstklasse IV sind die im § 28 Abs. 3 § 116 Oö. Landes-Gehaltsgesetz für diese Dienstklasse vorgesehenen Gehaltsstufen und Gehaltsansätze der Beamten der Allgemeinen Verwaltung maßgebendGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(4) Der Beamte ist bei seiner Pragmatisierung in die niedrigste Dienstklasse seiner Verwendungsgruppe einzureihen. Wenn es jedoch besondere dienstliche Rücksichten geboten erscheinen lassen, kann der Beamte bei der Pragmatisierung unmittelbar in eine höhere, für seinen Dienstposten vorgesehene Dienstklasse eingereiht werden; dabei ist nach Maßgabe der Bestimmungen über das Besoldungsdienstalter auf die bisherige Berufslaufbahn und auf die künftige Verwendung des Beamten Bedacht zu nehmen. (Anm: LGBl.Nr. 87/2016)

(5) Der Gehalt beginnt in den Dienstklassen I bis III mit der Gehaltsstufe 1. In der Dienstklasse IV beginnt der Gehalt in den Verwendungsgruppen P1 und P2 mit der Gehaltsstufe 3.

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