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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Leistungszulage
Für Beamte des Handwerklichen Dienstes richtet sich der Anspruch auf Leistungszulage sinngemäß nach § 30d Oö. Landes-Gehaltsgesetz, wobei die Beamten der Verwendungsgruppen P1 bis P3 den Beamten der Verwendungsgruppe D und die Beamten der Verwendungsgruppen P4 und P5 den Beamten der Verwendungsgruppe E entsprechenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
Leistungszulage
Für Beamte des Handwerklichen Dienstes richtet sich der Anspruch auf Leistungszulage sinngemäß nach § 30d Oö. Landes-Gehaltsgesetz, wobei die Beamten der Verwendungsgruppen P1 bis P3 den Beamten der Verwendungsgruppe D und die Beamten der Verwendungsgruppen P4 und P5 den Beamten der Verwendungsgruppe E entsprechenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.